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Prinzipielles
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Der Grund
und die Umstände für eine längere Auszeit sind sehr individuell
und deshalb kann das "Wohnungsproblem" auch von unterschiedlicher Bedeutung
sein. Jemand, der sich eine einjährige, unbezahlte Arbeitsbefreiung
verschafft hat, lange dafür gespart hat und die Auszeit nicht nur
als Urlaubsreise ansieht, sondern für den sie einen übergeordneten
Stellenwert hat, dem fällt die Aufgabe seiner Wohnung leichter als
dem Unentschlossenem, der sich nicht ganz sicher ist, ob er den richtigen
Weg eingeschlagen hat. Die eigene Wohnung, das Häuschen oder das Mietappartment
können dann enorme Hinderungsgründe darstellen. Nicht selten
ist einem die Bude ans Herz gewachsen oder alleine der Gedanke ans Möbelschleppen
verdirbt die Vorfreude auf den Abenteuerurlaub. Selbstverständlich
ist das "Wohnungsproblem" eine ernstzunehmende Herausforderung, welches
zuguterletzt allerdings nicht das Zünglein an der Waage sein sollte.
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und verabschiedet sich nur ungern von
sicheren Unterschlupfen und liebgewonnenen Orten. Doch wenn wir so fest
an unsere vier Wände gebunden sind, kann man nicht gerade von Freiheit
im ursprünglichen Sinne reden, und Freiheit ist genau das, was sie
wahrscheinlich in ihrer Auszeit erleben und erfahren möchten. Also
denken sie grundsätzlich darüber nach, ob sie einen Wohnungswechsel
mit Möbelschleppen in Kauf nehmen wollen oder ob es das nicht wert
ist. Es gibt ja auch noch genügend Alternativen, die jedoch auch alle
mit Arbeit und meistens mit Geld verbunden sind. Doch wer die prinzipielle
Entscheidung zum Aussteigen getroffen hat, wird feststellen, dass das Entledigen
jeder einzelnen Verpflichtung und auch jedes Besitzes ein Schritt in Richtung
Freiheit bedeutet. Man tauscht Gewohnheitsrechte gegen die Freiheit ein
und erfährt somit ein ganz neues Lebensgefühl. Doch nichts ist
für immer. Ein erfahrener Globetrotter sagte mal: "Nichts geht schneller
und einfacher als das Zurückkommen!" Sie brauchen also keine Bange
zu haben, nach ihrer Rückkehr auf der Straße leben zu müssen.
Es ist alles ein Frage der Organisation.
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Wohnung
fristgerecht kündigen und nach der Auszeit neue Bleibe suchen
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Für
manch einen muss sich das äußerst radikat anhören, doch
es ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile eine der besseren Lösungen
für das unwillkürlich entstehende Wohnungsproblem. Die größten
Nachteile dieser Variante sind, dass man sich von seiner eventuell liebgewonnenen
Umgebung verabschieden muss, eine ggf. günstige Miete aufgibt und
sich nach der Heimkehr mit der u.U. mühseligen Wohnungssuche beschäftigen
muss. Deshalb sollen diese Nachteile auch zuerst behandelt werden.
Sie werden schnell
feststellen, dass sie sich von so einigen Dingen in ihrem Leben auf nimmer
wiedersehen verabschieden werden, wenn sie Ihre große Reise antreten.
Dabei gehört ihre Mietwohnung zu den
kleinsten Dingen. Eine Wohnung sind auch nur Räume, die sie aus Bequemlichkeit
nicht ständig wechseln, wobei es bei genauerer Betrachtung durchaus
bessere Wohnungen und Wohnlagen gibt. Rufen sie sich nur einmal die ganzen
Nachteile ihrer Wohnung ins Gedächtnis, die sie seit Mietbeginn immer
wieder verdrängen. Der weite Weg zur Arbeit, die laute Straße
vor der Tür, die schlecht isolierten Fenster, der nervende Nachbar,
und so weiter. Selbstverständlich können sie sich auch die schönen
Dinge ihrer Behausung ins Gedächtnis rufen und wahrscheinlich überwiegen
die Vorteile gegenüber den Nachteilen sowieso, sonst brauchen sie
nicht mehr lange darüber nachzudenken. Doch jetzt schon kann ich ihnen
garantieren, dass die Vorteile auch in ihrer nächsten Wohnung überwiegen
werden. Und das liegt daran, dass wir Menschen die unbezahlbare Fähigkeit
besitzen, immer das Positive in den Vordergrund zu rücken und es uns
dadurch angenehmer zu machen. Es wird ihnen ohne Bedenken auch in ihrer
nächsten Wohnung gelingen, die Vorteile in den Vordergrund zu rücken,
es bleibt ihnen nämlich nichts anderes übrig. Wenn sie der Meinung
sind, sie lebten in einer Oase göttlicher Bedingungen, dann kann ich
sie nur darum bedauern, denn die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Wohnung
von der Erfahrung ihres Lebens abhält, ist unwahrscheinlich groß.
Machen sie sich also nicht zum Sklaven einer Behausung, sondern freuen
sie sich lieber auf den Tapetenwechsel nach ihrer Rückkehr. Zumal
die neue Wohnung sicherlich besser zu ihrer neuen Einstellung passen wird,
die sie zweifelsohne haben werden. Ansonsten kommt leicht das Gefühl
auf, sie würden in einen alten Trott geraten, dessen sie sich doch
so mühsam entledigt haben. Wie heißt es so schön: "auf
zu neuen Ufern!"
Technisch geht
das so vonstatten:
Achten sie genau
auf die Kündigungsfrist. Seit dem
01. September 2001 gibt es für Mieter eine einheitliche Kündigungsfrist
von nur noch 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange sie in ihrer Wohnung
gelebt haben. Die Fristen für den Vermieter sind nach wie vor gestaffelt.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wenn sie sich mal ihres
Wohnraums entledigt haben, bleiben nur noch ihre gesammelten Utensilien
und Möbel, die mit Mietende und Reisebeginn
ein Bleibe suchen. Auch hierbei empfiehlt es sich, sich von einem Großteil
zu trennen und entweder auf dem Flohmarkt zu verkaufen oder es der Bestimmung
zuzuführen, der es nach einem ordentlichen Ausmisten eh zugekommen
wäre - der Müllhalde. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert
sie sich vorkommen, je weniger Besitz sie ihr eigen nennen können.
Den Rest versuchen sie in erster Linie bei Freunden unterzubringen. Mit
gutem Willen passt überall noch ein Bettchen oder Schränkchen
hin. Für eine Kiste ist auf jeden Fall Platz. Das, was übrig
bleibt, müssen sie notgedrungen einlagern.
Mit 8 € pro Quadratmeter und Monat müssen sie schon rechnen.
Ein kompletter Einpersonenhaushalt findet schon mal auf 10 qm Platz (ca.
3,15 x 3,15 Meter). Je mehr sie also bei Freunden und Verwandten unterstellen,
desto günstiger kommen sie dabei weg. Für Übergangszeiten
vom Auszugstermin bis zum Reisebeginn können sie sich bei Freunden
einnisten, was aufgrund ihres geschrumpften Hab und Guts kein Problem sein
dürfte. Nach ihrer Rückkehr gibt es mehrere Möglichkeiten.
Unter der Voraussetzung, sie kennen ihren Ankunftstermin frühzeitig
genug, können sie sich über Freunde eine kleine Wohnung für
den Übergang besorgen lassen (u.U. möbliert). Wenn sie sich gleich
auf die Suche machen, können sie selbst eine Wohnung suchen und innerhalb
von vier Wochen nach ihrer Ankunft beziehen. Bis dahin müssen eben
ihre Freunde noch mal herhalten. Aber auch Jugendherbergen und einfache
Pensionen bieten oft billige Übernachtungsmöglichkeiten.
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Wohnung
teilweise untervermieten
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Nach §549
Abs. 2 des BGB hat "jeder Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters
zur teilweisen Untervermietung, wenn
nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht". In
letzter Konsequenz soll das heißen, dass sie fast uneingeschränkt
ihren Wohnraum zu Teilen untervermieten dürfen, ohne dass der Vermieter
Einspruch erheben kann. Sie müssen nur einen Teil der Wohnung selbst
behalten und einige Regeln beachten. Aber vorweg empfehle ich ihnen auf
jeden Fall im Einverständnis mit ihrem Vermieter zu handeln, denn
nichts ist lästiger als eine drohende Auseinandersetzung vor Gericht
(selbst wenn sie im Recht sind), wenn sie kurz vor einer Weltreise stehen.
Die Vorteile
liegen klar auf der Hand. Sie brauchen ihre Wohnung nicht zu kündigen,
und deshalb nach ihrer Rückkehr auch keine neue zu suchen. Je nach
Vereinbarung mit ihrem Untermieter können sie Telefonanschluss, Strom-
und Wasserversorgung beibehalten und brauchen sich noch nicht einmal beim
Einwohnermeldeamt abzumelden, denn ihr Lebensmittelpunkt bleibt trotz der
langen Reise ihre untervermietete Wohnung (so lange sie mindestens einen
Raum für sich beanspruchen). Das hat den großen Vorteil, dass
Sie ihre Möbel und ihren Besitz in diesem einen Zimmer lagern können.
Damit haben sie sich viel Arbeit gespart und zudem noch dafür Sorge
getragen, dass die Möbel in normalem Wohnungsklima unterstehen. Allerdings
müssen sie damit rechnen, dass sie den übrigen Teil ihrer Wohnung
nur untervermieten können, wenn sie preislich sehr attraktiv ist.
Das heißt, es entsteht wahrscheinlich ein Differenzbetrag zwischen
ihrer eigenen und der von ihnen festgesetzten Miete (bei der der Vermieter
nicht mitreden darf), den sie selbst tragen müssen. Von großem
Vorteil ist es, wenn sie an eine Großfirma geraten, die für
ihre ständigen Auslandskräfte oder auch nur Mitarbeiter aus anderen
Regionen zeitweise (oft 6-12 Monate) eine Bleibe suchen. Mangels Angebot
werden diese nämlich meistens in Hotels untergebracht, was ein Vielfaches
an Kosten verursacht und übrigens auch für den Mitarbeiter nicht
sonderlich attraktiv ist. An solche Mieter kommen sie mittlerweile auch
über die Mitwohnzentralen, aber oft ist der direkte Kontakt zu den
Personalabteilungen der Großfirmen wesentlich erfolgversprechender.
Da dieses Konzept den Firmen Tausende von Euro erspart, sind sie auch gerne
dazu bereit, die volle Miete zu übernehmen. Hierbei kann man ganz
individuell darüber verhandeln, ob sie einen Teil ihrer Möbel
stehen lassen sollen oder ob die Räume leer sein müssen. Möbliert
kostet auf jeden Fall etwas mehr, was sie durchaus berechnen sollten. Wenn
dann der Untermieter ab und zu nach ihren Möbeln schaut und ihnen
von Zeit zur Zeit ihre Post zukommen lässt, haben sie wohl die ultimative
Lösung gefunden. Ich würde diese favorisieren. Allerdings müssen
sie folgendes beachten: Sie müssen ein "einleuchtendes Interesse"
für die Untervermietung haben, was im Falle eines längeren Auslandsaufenthalts
definitiv gegeben ist. Sobald sie die Reduzierung der Kosten für doppelte
Haushaltsführung als Argument vorbringen, kann ihnen kein Vermieter
die Untervermietung verbieten. Die Wohnung muss jedoch ihr Lebensmittelpunkt
bleiben, was bei möblierter Untervermietung noch einleuchtender ist
(aber keine Bedingung). Dann müssen sie den Untermieter benennen und
die Zustimmung des Vermieters einholen. Anspruch auf eine personenunabhängige
Erlaubnis haben sie nicht. Der Vermieter kann allerdings nur seine Zustimmung
verweigern, wenn der Wohnraum übermäßig belegt würde
oder "in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt". Er
darf allerdings nicht z.B. Ausländer oder nichteheliche Gemeinschaften
generell ablehnen. Auch Wohngemeinschaften sind prinzipiell erlaubt, insbesondere,
wenn sie wirtschaftlich von der Untermiete abhängig sind und aufgrund
der Wohnungssituation nur an Wohngemeinschaften untervermieten können.
Erstes Ziel bleibt das Untervermieten mit Einvernehmung des Vermieters.
Ein Streit oder gar Rechtsstreit ist die Ersparnis von ein paar hundert
Euro kaum wert und Recht haben und Recht kriegen sind nach wie vor zwei
verschiedene Paar Schuhe.
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Wohnung
vollständig untervermieten
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Die vollständige
Untervermietung kann ihre Erfolgsaussichten um einiges erhöhen, geht
man davon aus, dass ein potentieller Untermieter lieber eine ganze Wohnung
für sich alleine hätte, ohne auf einen Teil der Wohnung verzichten
zu müssen. Hierbei gibt es kaum Unterschiede zu einer "normalen" Vermietung,
bis auf die Tatsache, dass sie nicht der Eigentümer sind und der Wohnraum
nur für begrenzte Zeit zu haben ist. Der Eigentümer kann nämlich
eine vollständige Untervermietung generell verweigern. Ist das der
Fall, haben sie keinerlei Handhabe. Sie erhalten auch kein Sonderkündigungsrecht,
sondern können erst nach Ablauf der nächsten drei Monate aus
ihrer Wohnung raus. Deshalb ist bei dem Wunsch nach vollständiger
Untervermietung dringend zu empfehlen, sich gut mit dem Vermieter zu stellen
und auf sein Wohlwollen zu hoffen. Eine komplette Wohnung kriegen sie (u.U.
mit günstiger Miete) relativ gut weg. Hierbei empfehlen sich insbesondere
die Mitwohnzentralen. Dort wird ihre
Wohnung mit all ihren Vorzügen in die Datenbank aufgenommen und auf
verschiedenen Medien feil geboten. Das Internet spielt dabei eine immer
größere Rolle. Aber die Mitwohnzentralen schalten auch Anzeigen
in Tageszeitungen. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass sie selbst
die Bedingungen festlegen und die Mitwohnzentralen keine Vermietung garantieren.
Lassen sie sich auf jeden Fall gut beraten und fragen sie nach, wie sie
ihre Chance auf Vermittlung steigern können. Dabei gilt generell,
je mehr Einschränkungen sie machen, desto geringer sind die Erfolgsaussichten.
Ebenso ist es durchaus üblich, dass ihr Wohnraum an verschiedene Mieter
hintereinander vermittelt wird, denn es gibt tatsächlich viele Kurzzeitmieter
für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten. Verbitten sie
sich diese Methode, sinken abermals die Erfolgsaussichten. Wundern sie
sich auch nicht darüber, wenn diese Art der Wohnungsvermittlung ein
recht kurzfristiges Geschäft ist. Wenn Sie hoffen, dass sie drei Monate
vor Reiseantritt schon wissen, wer in ihre heiligen Hallen einzieht, muss
ich sie leider enttäuschen. Es ist wahrscheinlich eh das Beste, sie
beauftragen einen Freund oder Verwandte mit der gelegentlichen Wohnungsübergabe
bzw. Wohnungsabnahme. Die Vermittlung kostet sie keinen Pfennig, nur der
Mieter zahlt eine gestaffelte Vermittlungsgebühr.
Die größten
Erfolge erzielt allerdings der, der in seinem näheren Umfeld nach
potentiellen Mietern sucht. So sollten sie nicht vergessen, auf der Arbeit
nach Wohnungssuchenden Ausschau zu halten oder die Nachbarn und die Familienangehörigen
zu fragen. Die Wohnungs- bzw. Mietersuche durch mündliche Empfehlung
ist nach wie vor die erfolgreichste Methode. Teilen sie also überall
mit, dass sie eine Wohnung zu vermieten haben und fangen sie vor allem
frühzeitig damit an.
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Wohnung
behalten und verminderte Miete vereinbaren
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Die Wohnung
für die Zeit ihrer Abwesenheit zu behalten, mag im ersten Moment etwas
seltsam klingen, hat aber durchaus einen ernsten Hintergrund. Voraussetzung
ist allerdings, dass sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter haben.
Mal angenommen, sie zahlen eine Kaltmiete in Höhe von 600 € pro
Monat. Das sind 7200 € im Jahr. Wenn sie jetzt ihrem Vermieter ihren
Reisewunsch mitteilen und er sie als Mieter schätzt, dann können
sie davon ausgehen, dass sie ihm als Mieter etwas wert sind und das er
sie gerne als Mieter behalten würde. Dafür kann es viele Gründe
geben, der naheliegendste ist die Tatsache, dass er nicht weiß, was
nach ihnen kommt. Viele Vermieter sind heute nämlich schon froh, wenn
ihre Mieter zahlungswillig, einigermaßen anständig sind und
die Wohnung nicht zu Kleinholz verarbeiten. Auch ist kein Vermieter besonders
scharf auf die Suche nach neuen Mietern, die zwangsläufig immer mit
Mietausfallzeiten, Renovierungs- und Anzeigekosten gekoppelt ist. Und er
kauft immer die berühmt berüchtigte Katze im Sack. Wenn sie jetzt
für ein Jahr keine Miete zahlen, fehlen dem Vermieter 7200 €
zu versteuerndes Einkommen in seiner Kasse. Mal angenommen, sie würden
ihren Wohnraum untervermieten oder gar kündigen, entstünden ihnen
in jedem Fall der Betrag X an Kosten für Lagerung, Umzug, diverse
Ab- bzw. Anmeldegebühren, durch den Transport bedingten Verschleiß
diverser Möbelstücke (was generell passiert), Mietteilzahlungen,
Lkw-Leihgebühren, Inseratskosten uvm. Schätzen sie großzügig
ab, wie hoch dieser Betrag sein könnte, addieren sie den Betrag, den
sie bezahlen würden, um in ihrer Wohnung bleiben zu dürfen, ohne
ein Handschlag tun zu müssen und bieten sie diese Summe als "Mietausfallsentschädigung"
ihrem Vermieter an. Da es sich nicht um Mieteinnahmen handelt, bräuchte
er diese Einnahmen nicht zu versteuern (was natürlich nicht ganz richtig
ist, aber eigentlich auch niemanden etwas angeht). Somit hält sich
der finanzielle Verlust für ihren Vermieter in Grenzen, er weiß,
was er hat und sie können getrost auf Reisen gehen, ohne auch nur
einen Finger krumm zu machen. Der Vermieter hätte somit getreu dem
Sprichwort gehandelt: "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf
dem Dach". Sie selbst bräuchten nur noch jemanden zu beauftragen,
der ihre Pflanzen in Pflege nimmt, ab und zu mal nach dem rechten schaut,
im Winter ein wenig heizt und den Briefkasten leert. Ich gebe zu, dass
diese Möglichkeit gewisse, eher seltene Umstände voraussetzt.
Doch denken sie nicht lange darüber nach, rufen sie ihren Vermieter
an und machen sie ihm ihr Angebot. Weisen sie ihn freundlichst und möglichst
unauffällig darauf hin, dass die Alternative nur Auszug oder gar teilweise
Untervermietung sein kann. Beides für den Vermieter keine erstrebenswerten
Zustände. Mit der richtigen Taktik gelingt ihnen vielleicht eine akzeptable
Lösung für beide Parteien.
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