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Ein Reisebericht von Britta und Markus Hachenberger
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Wenn man sich für längere Zeit im Ausland befindet, und damit meine ich länger als drei Monate, muss man sich zwangsläufig fragen, was man mit seinem trauten Zuhause unternimmt. Hier sollen verschiedene Varianten aufgezeigt werden, die das Wohnungsproblem während einer Auszeit im Ausland lösen können.

 
 
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Prinzipielles
Der Grund und die Umstände für eine längere Auszeit sind sehr individuell und deshalb kann das "Wohnungsproblem" auch von unterschiedlicher Bedeutung sein. Jemand, der sich eine einjährige, unbezahlte Arbeitsbefreiung verschafft hat, lange dafür gespart hat und die Auszeit nicht nur als Urlaubsreise ansieht, sondern für den sie einen übergeordneten Stellenwert hat, dem fällt die Aufgabe seiner Wohnung leichter als dem Unentschlossenem, der sich nicht ganz sicher ist, ob er den richtigen Weg eingeschlagen hat. Die eigene Wohnung, das Häuschen oder das Mietappartment können dann enorme Hinderungsgründe darstellen. Nicht selten ist einem die Bude ans Herz gewachsen oder alleine der Gedanke ans Möbelschleppen verdirbt die Vorfreude auf den Abenteuerurlaub. Selbstverständlich ist das "Wohnungsproblem" eine ernstzunehmende Herausforderung, welches zuguterletzt allerdings nicht das Zünglein an der Waage sein sollte. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und verabschiedet sich nur ungern von sicheren Unterschlupfen und liebgewonnenen Orten. Doch wenn wir so fest an unsere vier Wände gebunden sind, kann man nicht gerade von Freiheit im ursprünglichen Sinne reden, und Freiheit ist genau das, was sie wahrscheinlich in ihrer Auszeit erleben und erfahren möchten. Also denken sie grundsätzlich darüber nach, ob sie einen Wohnungswechsel mit Möbelschleppen in Kauf nehmen wollen oder ob es das nicht wert ist. Es gibt ja auch noch genügend Alternativen, die jedoch auch alle mit Arbeit und meistens mit Geld verbunden sind. Doch wer die prinzipielle Entscheidung zum Aussteigen getroffen hat, wird feststellen, dass das Entledigen jeder einzelnen Verpflichtung und auch jedes Besitzes ein Schritt in Richtung Freiheit bedeutet. Man tauscht Gewohnheitsrechte gegen die Freiheit ein und erfährt somit ein ganz neues Lebensgefühl. Doch nichts ist für immer. Ein erfahrener Globetrotter sagte mal: "Nichts geht schneller und einfacher als das Zurückkommen!" Sie brauchen also keine Bange zu haben, nach ihrer Rückkehr auf der Straße leben zu müssen. Es ist alles ein Frage der Organisation.
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Wohnung fristgerecht kündigen und nach der Auszeit neue Bleibe suchen
Wohnung teilweise untervermieten
Wohnung vollständig untervermieten
Wohnung behalten und verminderte Miete vereinbaren

Wohnung fristgerecht kündigen und nach der Auszeit neue Bleibe suchen
Für manch einen muss sich das äußerst radikat anhören, doch es ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile eine der besseren Lösungen für das unwillkürlich entstehende Wohnungsproblem. Die größten Nachteile dieser Variante sind, dass man sich von seiner eventuell liebgewonnenen Umgebung verabschieden muss, eine ggf. günstige Miete aufgibt und sich nach der Heimkehr mit der u.U. mühseligen Wohnungssuche beschäftigen muss. Deshalb sollen diese Nachteile auch zuerst behandelt werden.
Sie werden schnell feststellen, dass sie sich von so einigen Dingen in ihrem Leben auf nimmer wiedersehen verabschieden werden, wenn sie Ihre große Reise antreten. Dabei gehört ihre Mietwohnung zu den kleinsten Dingen. Eine Wohnung sind auch nur Räume, die sie aus Bequemlichkeit nicht ständig wechseln, wobei es bei genauerer Betrachtung durchaus bessere Wohnungen und Wohnlagen gibt. Rufen sie sich nur einmal die ganzen Nachteile ihrer Wohnung ins Gedächtnis, die sie seit Mietbeginn immer wieder verdrängen. Der weite Weg zur Arbeit, die laute Straße vor der Tür, die schlecht isolierten Fenster, der nervende Nachbar, und so weiter. Selbstverständlich können sie sich auch die schönen Dinge ihrer Behausung ins Gedächtnis rufen und wahrscheinlich überwiegen die Vorteile gegenüber den Nachteilen sowieso, sonst brauchen sie nicht mehr lange darüber nachzudenken. Doch jetzt schon kann ich ihnen garantieren, dass die Vorteile auch in ihrer nächsten Wohnung überwiegen werden. Und das liegt daran, dass wir Menschen die unbezahlbare Fähigkeit besitzen, immer das Positive in den Vordergrund zu rücken und es uns dadurch angenehmer zu machen. Es wird ihnen ohne Bedenken auch in ihrer nächsten Wohnung gelingen, die Vorteile in den Vordergrund zu rücken, es bleibt ihnen nämlich nichts anderes übrig. Wenn sie der Meinung sind, sie lebten in einer Oase göttlicher Bedingungen, dann kann ich sie nur darum bedauern, denn die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Wohnung von der Erfahrung ihres Lebens abhält, ist unwahrscheinlich groß. Machen sie sich also nicht zum Sklaven einer Behausung, sondern freuen sie sich lieber auf den Tapetenwechsel nach ihrer Rückkehr. Zumal die neue Wohnung sicherlich besser zu ihrer neuen Einstellung passen wird, die sie zweifelsohne haben werden. Ansonsten kommt leicht das Gefühl auf, sie würden in einen alten Trott geraten, dessen sie sich doch so mühsam entledigt haben. Wie heißt es so schön: "auf zu neuen Ufern!"
Technisch geht das so vonstatten:
Achten sie genau auf die Kündigungsfrist. Seit dem 01. September 2001 gibt es für Mieter eine einheitliche Kündigungsfrist von nur noch 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange sie in ihrer Wohnung gelebt haben. Die Fristen für den Vermieter sind nach wie vor gestaffelt. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wenn sie sich mal ihres Wohnraums entledigt haben, bleiben nur noch ihre gesammelten Utensilien und Möbel, die mit Mietende und Reisebeginn ein Bleibe suchen. Auch hierbei empfiehlt es sich, sich von einem Großteil zu trennen und entweder auf dem Flohmarkt zu verkaufen oder es der Bestimmung zuzuführen, der es nach einem ordentlichen Ausmisten eh zugekommen wäre - der Müllhalde. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert sie sich vorkommen, je weniger Besitz sie ihr eigen nennen können. Den Rest versuchen sie in erster Linie bei Freunden unterzubringen. Mit gutem Willen passt überall noch ein Bettchen oder Schränkchen hin. Für eine Kiste ist auf jeden Fall Platz. Das, was übrig bleibt, müssen sie notgedrungen einlagern. Mit 8 € pro Quadratmeter und Monat müssen sie schon rechnen. Ein kompletter Einpersonenhaushalt findet schon mal auf 10 qm Platz (ca. 3,15 x 3,15 Meter). Je mehr sie also bei Freunden und Verwandten unterstellen, desto günstiger kommen sie dabei weg. Für Übergangszeiten vom Auszugstermin bis zum Reisebeginn können sie sich bei Freunden einnisten, was aufgrund ihres geschrumpften Hab und Guts kein Problem sein dürfte. Nach ihrer Rückkehr gibt es mehrere Möglichkeiten. Unter der Voraussetzung, sie kennen ihren Ankunftstermin frühzeitig genug, können sie sich über Freunde eine kleine Wohnung für den Übergang besorgen lassen (u.U. möbliert). Wenn sie sich gleich auf die Suche machen, können sie selbst eine Wohnung suchen und innerhalb von vier Wochen nach ihrer Ankunft beziehen. Bis dahin müssen eben ihre Freunde noch mal herhalten. Aber auch Jugendherbergen und einfache Pensionen bieten oft billige Übernachtungsmöglichkeiten.
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Wohnung teilweise untervermieten
Nach §549 Abs. 2 des BGB hat "jeder Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur teilweisen Untervermietung, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht". In letzter Konsequenz soll das heißen, dass sie fast uneingeschränkt ihren Wohnraum zu Teilen untervermieten dürfen, ohne dass der Vermieter Einspruch erheben kann. Sie müssen nur einen Teil der Wohnung selbst behalten und einige Regeln beachten. Aber vorweg empfehle ich ihnen auf jeden Fall im Einverständnis mit ihrem Vermieter zu handeln, denn nichts ist lästiger als eine drohende Auseinandersetzung vor Gericht (selbst wenn sie im Recht sind), wenn sie kurz vor einer Weltreise stehen.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Sie brauchen ihre Wohnung nicht zu kündigen, und deshalb nach ihrer Rückkehr auch keine neue zu suchen. Je nach Vereinbarung mit ihrem Untermieter können sie Telefonanschluss, Strom- und Wasserversorgung beibehalten und brauchen sich noch nicht einmal beim Einwohnermeldeamt abzumelden, denn ihr Lebensmittelpunkt bleibt trotz der langen Reise ihre untervermietete Wohnung (so lange sie mindestens einen Raum für sich beanspruchen). Das hat den großen Vorteil, dass Sie ihre Möbel und ihren Besitz in diesem einen Zimmer lagern können. Damit haben sie sich viel Arbeit gespart und zudem noch dafür Sorge getragen, dass die Möbel in normalem Wohnungsklima unterstehen. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass sie den übrigen Teil ihrer Wohnung nur untervermieten können, wenn sie preislich sehr attraktiv ist. Das heißt, es entsteht wahrscheinlich ein Differenzbetrag zwischen ihrer eigenen und der von ihnen festgesetzten Miete (bei der der Vermieter nicht mitreden darf), den sie selbst tragen müssen. Von großem Vorteil ist es, wenn sie an eine Großfirma geraten, die für ihre ständigen Auslandskräfte oder auch nur Mitarbeiter aus anderen Regionen zeitweise (oft 6-12 Monate) eine Bleibe suchen. Mangels Angebot werden diese nämlich meistens in Hotels untergebracht, was ein Vielfaches an Kosten verursacht und übrigens auch für den Mitarbeiter nicht sonderlich attraktiv ist. An solche Mieter kommen sie mittlerweile auch über die Mitwohnzentralen, aber oft ist der direkte Kontakt zu den Personalabteilungen der Großfirmen wesentlich erfolgversprechender. Da dieses Konzept den Firmen Tausende von Euro erspart, sind sie auch gerne dazu bereit, die volle Miete zu übernehmen. Hierbei kann man ganz individuell darüber verhandeln, ob sie einen Teil ihrer Möbel stehen lassen sollen oder ob die Räume leer sein müssen. Möbliert kostet auf jeden Fall etwas mehr, was sie durchaus berechnen sollten. Wenn dann der Untermieter ab und zu nach ihren Möbeln schaut und ihnen von Zeit zur Zeit ihre Post zukommen lässt, haben sie wohl die ultimative Lösung gefunden. Ich würde diese favorisieren. Allerdings müssen sie folgendes beachten: Sie müssen ein "einleuchtendes Interesse" für die Untervermietung haben, was im Falle eines längeren Auslandsaufenthalts definitiv gegeben ist. Sobald sie die Reduzierung der Kosten für doppelte Haushaltsführung als Argument vorbringen, kann ihnen kein Vermieter die Untervermietung verbieten. Die Wohnung muss jedoch ihr Lebensmittelpunkt bleiben, was bei möblierter Untervermietung noch einleuchtender ist (aber keine Bedingung). Dann müssen sie den Untermieter benennen und die Zustimmung des Vermieters einholen. Anspruch auf eine personenunabhängige Erlaubnis haben sie nicht. Der Vermieter kann allerdings nur seine Zustimmung verweigern, wenn der Wohnraum übermäßig belegt würde oder "in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt". Er darf allerdings nicht z.B. Ausländer oder nichteheliche Gemeinschaften generell ablehnen. Auch Wohngemeinschaften sind prinzipiell erlaubt, insbesondere, wenn sie wirtschaftlich von der Untermiete abhängig sind und aufgrund der Wohnungssituation nur an Wohngemeinschaften untervermieten können. Erstes Ziel bleibt das Untervermieten mit Einvernehmung des Vermieters. Ein Streit oder gar Rechtsstreit ist die Ersparnis von ein paar hundert Euro kaum wert und Recht haben und Recht kriegen sind nach wie vor zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Wohnung vollständig untervermieten
Die vollständige Untervermietung kann ihre Erfolgsaussichten um einiges erhöhen, geht man davon aus, dass ein potentieller Untermieter lieber eine ganze Wohnung für sich alleine hätte, ohne auf einen Teil der Wohnung verzichten zu müssen. Hierbei gibt es kaum Unterschiede zu einer "normalen" Vermietung, bis auf die Tatsache, dass sie nicht der Eigentümer sind und der Wohnraum nur für begrenzte Zeit zu haben ist. Der Eigentümer kann nämlich eine vollständige Untervermietung generell verweigern. Ist das der Fall, haben sie keinerlei Handhabe. Sie erhalten auch kein Sonderkündigungsrecht, sondern können erst nach Ablauf der nächsten drei Monate aus ihrer Wohnung raus. Deshalb ist bei dem Wunsch nach vollständiger Untervermietung dringend zu empfehlen, sich gut mit dem Vermieter zu stellen und auf sein Wohlwollen zu hoffen. Eine komplette Wohnung kriegen sie (u.U. mit günstiger Miete) relativ gut weg. Hierbei empfehlen sich insbesondere die Mitwohnzentralen. Dort wird ihre Wohnung mit all ihren Vorzügen in die Datenbank aufgenommen und auf verschiedenen Medien feil geboten. Das Internet spielt dabei eine immer größere Rolle. Aber die Mitwohnzentralen schalten auch Anzeigen in Tageszeitungen. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass sie selbst die Bedingungen festlegen und die Mitwohnzentralen keine Vermietung garantieren. Lassen sie sich auf jeden Fall gut beraten und fragen sie nach, wie sie ihre Chance auf Vermittlung steigern können. Dabei gilt generell, je mehr Einschränkungen sie machen, desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Ebenso ist es durchaus üblich, dass ihr Wohnraum an verschiedene Mieter hintereinander vermittelt wird, denn es gibt tatsächlich viele Kurzzeitmieter für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten. Verbitten sie sich diese Methode, sinken abermals die Erfolgsaussichten. Wundern sie sich auch nicht darüber, wenn diese Art der Wohnungsvermittlung ein recht kurzfristiges Geschäft ist. Wenn Sie hoffen, dass sie drei Monate vor Reiseantritt schon wissen, wer in ihre heiligen Hallen einzieht, muss ich sie leider enttäuschen. Es ist wahrscheinlich eh das Beste, sie beauftragen einen Freund oder Verwandte mit der gelegentlichen Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsabnahme. Die Vermittlung kostet sie keinen Pfennig, nur der Mieter zahlt eine gestaffelte Vermittlungsgebühr.
Die größten Erfolge erzielt allerdings der, der in seinem näheren Umfeld nach potentiellen Mietern sucht. So sollten sie nicht vergessen, auf der Arbeit nach Wohnungssuchenden Ausschau zu halten oder die Nachbarn und die Familienangehörigen zu fragen. Die Wohnungs- bzw. Mietersuche durch mündliche Empfehlung ist nach wie vor die erfolgreichste Methode. Teilen sie also überall mit, dass sie eine Wohnung zu vermieten haben und fangen sie vor allem frühzeitig damit an.
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Wohnung behalten und verminderte Miete vereinbaren
Die Wohnung für die Zeit ihrer Abwesenheit zu behalten, mag im ersten Moment etwas seltsam klingen, hat aber durchaus einen ernsten Hintergrund. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter haben. Mal angenommen, sie zahlen eine Kaltmiete in Höhe von 600 € pro Monat. Das sind 7200 € im Jahr. Wenn sie jetzt ihrem Vermieter ihren Reisewunsch mitteilen und er sie als Mieter schätzt, dann können sie davon ausgehen, dass sie ihm als Mieter etwas wert sind und das er sie gerne als Mieter behalten würde. Dafür kann es viele Gründe geben, der naheliegendste ist die Tatsache, dass er nicht weiß, was nach ihnen kommt. Viele Vermieter sind heute nämlich schon froh, wenn ihre Mieter zahlungswillig, einigermaßen anständig sind und die Wohnung nicht zu Kleinholz verarbeiten. Auch ist kein Vermieter besonders scharf auf die Suche nach neuen Mietern, die zwangsläufig immer mit Mietausfallzeiten, Renovierungs- und Anzeigekosten gekoppelt ist. Und er kauft immer die berühmt berüchtigte Katze im Sack. Wenn sie jetzt für ein Jahr keine Miete zahlen, fehlen dem Vermieter 7200 € zu versteuerndes Einkommen in seiner Kasse. Mal angenommen, sie würden ihren Wohnraum untervermieten oder gar kündigen, entstünden ihnen in jedem Fall der Betrag X an Kosten für Lagerung, Umzug, diverse Ab- bzw. Anmeldegebühren, durch den Transport bedingten Verschleiß diverser Möbelstücke (was generell passiert), Mietteilzahlungen, Lkw-Leihgebühren, Inseratskosten uvm. Schätzen sie großzügig ab, wie hoch dieser Betrag sein könnte, addieren sie den Betrag, den sie bezahlen würden, um in ihrer Wohnung bleiben zu dürfen, ohne ein Handschlag tun zu müssen und bieten sie diese Summe als "Mietausfallsentschädigung" ihrem Vermieter an. Da es sich nicht um Mieteinnahmen handelt, bräuchte er diese Einnahmen nicht zu versteuern (was natürlich nicht ganz richtig ist, aber eigentlich auch niemanden etwas angeht). Somit hält sich der finanzielle Verlust für ihren Vermieter in Grenzen, er weiß, was er hat und sie können getrost auf Reisen gehen, ohne auch nur einen Finger krumm zu machen. Der Vermieter hätte somit getreu dem Sprichwort gehandelt: "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach". Sie selbst bräuchten nur noch jemanden zu beauftragen, der ihre Pflanzen in Pflege nimmt, ab und zu mal nach dem rechten schaut, im Winter ein wenig heizt und den Briefkasten leert. Ich gebe zu, dass diese Möglichkeit gewisse, eher seltene Umstände voraussetzt. Doch denken sie nicht lange darüber nach, rufen sie ihren Vermieter an und machen sie ihm ihr Angebot. Weisen sie ihn freundlichst und möglichst unauffällig darauf hin, dass die Alternative nur Auszug oder gar teilweise Untervermietung sein kann. Beides für den Vermieter keine erstrebenswerten Zustände. Mit der richtigen Taktik gelingt ihnen vielleicht eine akzeptable Lösung für beide Parteien.

 
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