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Prinzipielles
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Sie sind
zwar für eine ganze Weile unterwegs, allerdings nicht "aus der Welt".
Und Amerika liegt auch nicht so weit entfernt, als dass man von dort aus
nicht einige Dinge geregelt bekäme. Doch jeden Amtsgang, der Ihr persönliches
Erscheinen erfordert, sollten sie selbstverständlich vor ihrer Reise
getätigt haben. Danach könnte es schwierig werden. Doch im schlimmsten
Fall sind sie immer nur ca. 10 Stunden von zu Hause weg. Falls irgend etwas
Unvorhergesehenes geschehen sollte, etwas, das ihre Anwesenheit im Heimatland
unbedingt erforderlich macht, sind sie im Nu über den Atlantik geflogen.
Grundsätzlich
empfiehlt es sich, alle Abmeldungen und Stilllegungen schriftlich zu vereinbaren. Eine
Heimatadresse, an die sich Behörden wenden können, ist unerlässlich.
Wenn dann dort auch noch jemand ihre Post öffnet und ihnen entweder
weiterreicht oder ggf. vorliest, dann hat das erhebliche Vorteile. Eine Generalvollmacht
schließt jegliches Risiko aus. Wenn sie z.B. ihren Vater als Bevollmächtigten
einsetzen, achten sie aber darauf, dass ein Zeuge zugegen ist, der nicht
mit ihnen verwandt ist. Dieser sollte dann auch auf dem original Dokument
unterschreiben. Eine Bankvollmacht ermöglicht
zudem einen schnellen Zugriff auf ihr Konto, falls es dessen bedarf. Wenn
sie zuhause jemanden haben, der sich um ihren Papierkram in ihrer Abwesenheit
kümmert (Eltern oder Kinder sind und bleiben die beste Institution
in solchen Fällen), können sie sich erst richtig vor Ort entspannen.
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Visaantragsverfahren
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Das Visaantragsverfahren
der Vereinigten Staaten von Amerika gehört wohl zu den skurrilsten
Verfahren, denen sie sich unterziehen müssen. Allerdings muss man
die Situation gerade aufgrund der Geschehnisse vom 11.September 2001 neu
überdenken. Die Amerikaner fühlen sich halt bedroht, und wahrscheinlich
sind sie es auch.
Falls sie vorhaben,
nicht länger als drei Monate in den Vereinigten Staaten am Stück
zu verweilen, können sie sich diese Prozedur sparen. Dann erhalten
sie noch im Flieger ein sog. Touristenvisum
(grüner Zettel), das sie zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen
in den USA berechtigt. Durch taktische Bestimmung ihrer Reiseroute können
sie auch bei längerem Aufenthalt auf ein Visum verzichten, es entspricht
allerdings nicht den Regeln. Sobald sie vorhaben, länger als 90 Tage
in den USA zu bleiben, müssen sie noch hier in Deutschland ein sog. Nichteinwanderungsvisum
beantragen. Doch vorher empfiehlt es sich, die amerikanische
Botschaft per Internet zu besuchen (siehe unten). Dort erhalten sie in
ausführlichster Form alle Informationen, die sie benötigen, inklusive
aller Formulare. Die Vorgehensweise bei der Visabeschaffung ist etwas untypisch.
Sie müssen erst einmal eine ganze Menge Zeug zum amerikanischen
Konsulat schicken. Dazu gehören ihr Reisepass,
das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
DS-156 (was sie ebenfalls im Internet runterladen können / siehe unten),
ein Farbfoto neueren Datums, den Beleg der bezahlten Antragsgebühr
(mit original Bankstempel) und Unterlagen, "aus denen der Zweck ihrer Reise,
sowie die Absicht, nach einem zeitlich begrenzten Aufenthalt das Land wieder
zu verlassen, hervorgehen (familiäre Bindungen, Beschäftigungsverhältnisse.
etc.)." Dazu kommt noch ein an sie selbst adressierter und frankierter
Rückumschlag. Wenn bei ihnen jetzt ein bisschen das Gefühl aufkommt,
sie hätten etwas angestellt, dann sind sie richtig informiert. Zur
Zeit des Verfassens dieses Textes (November 2001) wurde in amerikanischen
Konsulaten keine Briefpost geöffnet. Das heißt, sie wurden aufgefordert,
ihre "Päckchen" an der Pforte des jeweiligen Konsulats in einer Klarsichtfolie
abzugeben. Denken sie auch bitte daran, für jede einzelne Person (egal
welchen Alters) das besagte Antragsformular auszufüllen und jeweils
die geforderte Gebühr zu zahlen. Die Zahlung muss im Vorfeld auf ein
Konto des Konsulats überwiesen werden. Das Geld ist auf jeden Fall
futsch, egal, ob ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Sie erhalten
dann mit der Post eine schriftliche Einladung zum Gespräch. Je nach
Wohnort müssen sie nach Berlin oder Frankfurt. Dort werden sie dann
selbst einmal Zeuge, dass jede amerikanische Botschaft auf dieser Welt
einem Hochsicherheitstrakt gleicht. Sie werden durch eine Schleuse geführt,
in der sie sich aller Gegenstände, die für die Botschaft und
deren Angestellte eine Gefahr bedeuten könnten, entledigen müssen.
Dann müssen sie sich einige Zeit gedulden (nehmen sie sich nichts
mehr vor für den Tag -Termin hin oder her). Die Atmosphäre ist
mit der einer Kfz-Zulassungsstelle zu vergleichen. Sie haben eine Nummer
gezogen und harren der Dinge. Dann werden sie per Lautsprecher (immer die
Ohren offen halten) an ein "Window" gerufen, hinter dem eine meist nette
Dame sitzt. Sie müssen nicht perfekt Englisch sprechen, doch sie sollten
zumindest über Grundkenntnisse verfügen (das würde ich ihnen
aber sowieso empfehlen). Wenn sie es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
gemacht haben, werden sie spätestens jetzt um die Offenlegung ihrer
finanziellen Verhältnisse gebeten. Sie brauchen nicht zu glauben,
dass sie mit: "Wir werden schon durchkommen" viele positive Punkte sammeln
können. Die Botschaftsangestellte weiß genau, was man so braucht,
um 6-12 Monate durch Nordamerika zu reisen. Wenn sie nicht über allzu
viele Geldmittel verfügen, empfiehlt es sich, ihre Reisezeit kürzer
anzugeben. Sie erhalten vom Konsulat eh nur ein wahrscheinlich zehnjähriges Einreisevisum,
was nur eine prinzipielle Unbedenklichkeit darstellt. Die eigentliche Einreiseerlaubnis
erteilt ihnen erst der Zöllner auf der amerikanischen Seite. Falls
sie gefragt werden, ob sie in den USA arbeiten möchten, würde
ich tunlichst ein Verneinen empfehlen. Ebenso kann ich ihnen nur raten,
eine Adresse innerhalb der USA anzugeben, wo angebliche Freunde oder Bekannte
wohnen. Haben sie wirklich Verwandte oder Bekannte in Übersee, sollten
sie diese Information nicht vorenthalten. Fragen sie im Zweifelsfall mal
in ihrem Freundeskreis nach. Es findet sich immer jemand, der ein paar
Adressen zur Verfügung stellen kann.
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Aufenthaltsgenehmigung
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Wie das Touristenvisum
erhalten sie auch ihre Aufenthaltsgenehmigung erst in den USA. Doch im
Gegensatz zu den Touristen müssen sie sich auch am Flughafen ihres
Ankunftsortes erst einmal auf längere Wartezeiten einstellen. Denken
sie immer daran - es ist der Anfang ihrer langersehnten Auszeit. Hier werden
sie bei den Zollbehörden erst einmal
aufs genauste befragt, was das Anliegen ihres Besuchs ist. Nur die Wahrheit
kann in diesem Moment überzeugen. Sie sind im übrigen nicht der
Erste, der solch eine Reise unternimmt, das wissen alle Beteiligten. Auch
hier kann es sein, dass sie zumindest eine gültige Kreditkarte vorzeigen
müssen, was den Beamten beweist, dass sie zumindest kreditwürdig
sind. Es ist von großem Vorteil, wenn sie auch dem Zollbeamten Unterlagen
über ihre Ausreiseabsicht aushändigen können. Dazu gehört
selbstverständlich das Rückflugticket. Eine Bestätigung
ihres Arbeitgebers über die Wiederaufnahme ihres Arbeitsverhältnisses
(mit Erwähnung des Wiedereintrittsdatums) ist ein absolut hilfreiches
Dokument. Doch egal, wie lange sie ihre Reisezeit angegeben haben, sie
werden nur in ganz außergewöhnlichen Fällen eine Aufenhaltsgenehmigung
über den Zeitraum von 6 Monaten erhalten. Sie müssen dann natürlich
in Kauf nehmen, dass sie vom Zollbeamten belehrt werden, unbedingt vor
Ablauf ihres sog. Depatures
Records (Aufenthaltsgenehmigung) bei einem Immigration
office (Einwanderungsbehörde) irgendeiner Stadt die Verlängerung
zu beantragen. Dort müssen sie dann die gleiche Prozedur noch einmal
über sich ergehen lassen. Wahrscheinlich haben sie es dann geschafft
und der blöde weiße (nicht grüne) Wisch rückt erst
mal in den Hintergrund.
Haben sie die
Grenzen des Landes erst einmal überschritten, interessiert sich wahrscheinlich
niemand mehr für ihre Aufenthaltsgenehmigung, außer, sie würden
beim Arbeiten in einer Fastfoodkette erwischt. Von Gesetzes wegen machen
sie sich strafbar, wenn sie sich auch nur einen Tag über das im Departure
Record gestempelte Datum im Land aufhalten. Es gibt demnach mehrere
Möglichkeiten sich einer Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts
zu entziehen. Und in Anbetracht der verschärften Situation seit dem
11. September 2001 ist das auch wirklich anzuraten. Entweder sie bemühen
sich tatsächlich noch vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung zu einem
Immigration
Center oder sie verlassen die Vereinigten Staaten von Amerika über
eine ihrer Landesgrenzen nach Mexiko bzw Kanada. Bei der Wiedereinreise
müssen sie die gleiche Prozedur wie beim ersten Mal über sich
ergehen lassen. Wahrscheinlich benötigen sie allerdings kein Nichteinwanderungsvisum
mehr, sondern es reicht ihnen ein normales Touristenvisum. Mit der Voraussetzung,
dass sie ein vom amerikanischen Konsulat ausgestelltes Visum in ihrem Reisepass
eingeklebt haben, dürfte die Wiedereinreise recht unproblematisch
vonstatten gehen. Wenn sie wirklich einmal die Dauer ihrer Aufenthaltsgenehmigung
überschritten haben, halten sie sich von der mexikanischen Grenze
fern und machen sie kein Aufsehen darum. Auf der Interstate No. 5, zwischen
San
Diego und Los Angeles, machen die Zollbehörden noch ca.
100 km nach der mexikanischen Grenze Kontrollen. Doch im Land selbst interessiert
sich niemand für ihr
Depature Record . Da sie beim Ausreisen
nach Kanada auch ihren Reisepass vorzeigen müssen, wird der kanadische
Zollbeamte durchaus feststellen, dass sie sich über das erlaubte Maß
hinaus in den USA aufgehalten haben. Doch wirklich interessieren wird ihn
das nicht. Seien sie also nicht allzu besorgt und verkaufen sie sich immer
als ahnungslose Touristen, was sie ja wohl auch sind.
Wer jetzt noch
Hilfe und Anweisungen benötigt, der kann sich über den American
Immigration Center im Internet (siehe unten) das volle Paket für
69$ bestellen (nur in Englisch). Darin befindet sich zu den original Formularen
ein Buch mit allen erdenklichen Hilfen zur erfolgreichen Antragstellung.
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Einwohnermeldeamt
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Wenn sie
sich für längere Zeit im Ausland befinden und in Deutschland
keinen Wohnsitz mehr haben (weder Haupt-
noch Nebenwohnsitz), dann müssen
sie sich selbstverständlich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt
abmelden. Damit gelten sie offiziell als wohnsitzlos, wenn sie nicht noch
zusätzlich einen Nebenwohnsitz haben. Bei der Abmeldung sollten sie
zumindest angeben, wo sie sich für die nächste Zeit aufhalten
("Weltreise" oder "Amerika"). Diese Angaben werden mit in den Computer
eingegeben und wenn aus irgendwelchen Gründen behördlich nach
ihnen gesucht werden sollte, kann man diese Information von jeder öffentlichen
Stelle aus abfragen. Das hat keine wesentlichen Nachteile für sie.
Sie erhalten nicht automatisch eine neue Lohnsteuerkarte,
sondern müssen diese nach ihrer Wiederanmeldung an ihrem neuen Wohnsitz
beantragen. Bei der Wiederanmeldung erhalten sie auch einen neuen Adressaufkleber
für ihren Personalausweis. Im Reisepass steht sowieso keine Adresse
drin.
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Finanzamt
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Mit dem Finanzamt
haben sie so gut wie nichts zu schaffen, bis auf die Tatsache, dass sie
den Beamten dieser Behörde gegenüber meldepflichtig sind, wenn
sie ihre Einkommenssteuererklärung
nicht rechtzeitig abgeben können. Ein formloser Brief an ihr bisheriges
Finanzamt genügt, um eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Doch ich empfehle ihnen, den Brief fertig zu machen und erst zum Zeitpunkt
April - Mai kommenden Jahres durch einen Bekannten abgeben zu lassen. Damit
vermeiden sie, dass ihr Antrag in Vergessenheit geraten ist, wenn die Abgabefristen
verstreichen.
Wenn sie die
Reisezeit frei wählen können, empfiehlt es sich außerordentlich
den Jahreswechsel in die Mitte ihrer Auszeit zu legen. Damit verringern
sie das Bruttoeinkommen zweier Jahre, was steuerlich erhebliche Vorteile
hat.
Falls sie ein
angemeldetes Fahrzeug zuhause lassen und vielleicht einem Freund für
die Zeit ihrer Abwesenheit überlassen, achten sie tunlichst darauf,
dass die Kfz-Steuer rechtzeitig bezahlt wird. Wenn sie ein Fahrzeug nach
Nordamerika verschiffen, gibt es für sie zwei Möglichkeiten.
Sie können die Schilder an ihrem Fahrzeug belassen und unter deutschen
Nummern in Amerika fahren. Das ist absolut zulässig und gewollt und
kostet sie die volle Kfz-Steuer. Die andere
Alternative ist, dass sie im Hafen die Nummernschilder
ihres Fahrzeugs abschrauben und danach ihr Fahrzeug abmelden. Auf See benötigt
ihr Auto keine Nummern. Nehmen sie dann die abgemeldeten Nummern mit nach
Nordamerika und schrauben sie diese dort im Hafen wieder an. Dann zahlen
sie für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts keine Kfz-Steuer. Doch
vergessen sie nicht, die Schilder wieder im Flugzeug mit nach Hause zu
bringen. Denn um ihr Fahrzeug aus dem heimatlichen Hafen herauszufahren,
muss es wieder angemeldet sein, und das geht nur mit den Nummernschildern.
Den Nordamerikanern ist es ziemlich egal, welche Nummern sie an ihrem Fahrzeug
angebracht haben. Doch ich bin fest davon überzeugt, dass ein deutsches
bzw. europäisches Nummernschild eine gewisse Immunität verleiht.
Das Argument, ausländische Fahrzeuge würden eher überfallen
werden, ist bei Campern recht unwahrscheinlich. Das würde ja heißen,
die bösen Diebe glaubten tatsächlich, die einheimischen Camper
kämen auf Reisen mit weniger Bargeld aus?! Lassen sie sich nicht unnötig
verrückt machen.
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Kreditkarten
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Wenn sie
eine Visacard haben, dann haben sie
die Kreditkarte des Unternehmens, mit der sie am häufigsten in Nordamerika
bargeldlos bezahlen können. Doch das lässt sich nur theoretisch
ermitteln. Faktisch sieht es so aus, dass die meisten Läden gleichberechtigt
Visa-
und Mastercard akzeptieren. Wobei
es nur recht selten vorkommt, dass Dinersclub
und American Express nicht akzeptiert
werden. Doch für Letztere finden sich tatsächlich etwas weniger
Verkaufsstellen als für Visa- und Mastercard . Dass
sie mal mit American-Express und keiner anderen Kreditkarte zahlen
können, das ist ist so gut wie ausgeschlossen. Vergessen sie aber
nicht, dass ihre Karte mindestens 6 Monate über das Ende ihrer Reise
gültig ist. Ansonsten müssen sie leider erleben, dass ihre Karte
nicht mehr angenommen wird, ob sie nun kreditwürdig sind oder nicht.
Auch dem Kreditkartenlimit gilt bei
einer Auslandsreise besondere Beachtung. Wenn sie innerhalb eines Monat
über ihr Limit (was oft bei 3000-4000 € liegt) kommen, werden
keine Transaktionen mehr zugelassen. Das könnte sie in Schwierigkeiten
bringen. In den meisten Fällen reicht es, wenn sie das einfach nur
im Hinterkopf behalten. Ansonsten reden sie einfach mit ihrer Bank, denn
in deren Ermessensspielraum fällt die Limitfrage.
Eine guter Tipp
ist das Kreditkartendoppel
vom ADAC (was es auch direkt bei der Berliner
Bank gibt), welches über den Autoclub beantragt und von
der Berliner Bank ausgestellt wird. Dieses Angebot gilt selbstverständlich
nur für Clubmitglieder. Nicht nur, dass die Berliner Bank für
ihr Kreditkartenkonto einen Onlinezugang bietet, über den sie zu jeder
Tag- und Nachtzeit ihre Umsätze abfragen können, das Kartendoppel
(Visa- und Mastercard) können sie auch für ihren
Lebenspartner beantragen und die Karten verfügen alle über ein
Passbild, was den Missbrauch wesentlich verringert.
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Kfz
und Kfz-Versicherung
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Wenn sie
ein Fahrzeug in ihrem Heimatland zurücklassen, dann stehen sie nicht
nur vor dem Problem, was sie mit dem guten Stück während ihrer
Abwesenheit anstellen, sondern auch, wie sie es versichern. Wenn sie einen
Stellplatz (am besten natürlich überdacht) auf Privatgelände
zur Verfügung haben, dann können sie ihr Fahrzeug getrost abmelden.
Eine Garage ist natürlich größter Luxus für das daheimgebliebene
Mobil, mit Wahrscheinlichkeit aber auch die teuerste Alternative. Vielleicht
kennen sie in ihrem Freundes- und Kollegenkreis ja einen netten Menschen,
der über keinen fahrbaren Untersatz verfügt und sich über
eine Leihgabe freuen würde. Sie müssen mit ihm nur die Versicherungsmodalitäten
klären (ggf. Vollkasko versichern) und ein für beide Parteien
angenehmes Finanzierungsmodell erarbeiten. Erwarten sie allerdings nicht
zu viel von ihrem Auserwähltem, denn er wird nicht begeistert sein,
wenn er alle Kosten alleine tragen muss. Denken sie auch immer daran, dass
es prinzipiell besser ist, ein Fahrzeug zu bewegen statt ein Jahr unbewegt
zu lassen. Die paar Kilometer, die man während ihrer Abwesenheit mit
ihrem Auto fährt, fallen wohl eher nicht sehr ins Gewicht.
Eine weitere
Alternative ist der Verkauf ihres Wagens. Wenn sie mich fragen, ist das
immer noch die wirtschaftlichste Methode, ihr Fahrzeug loszuwerden. Es
verursacht keine Kosten und bringt sogar noch einen beträchtlichen
Betrag in die Reisekasse. Wenn sie nach ihrer Reise wieder ein adäquates
Fahrzeug benötigen, sollten sie das gewonnene Geld lieber anlegen.
Und machen sie sich nicht so sehr abhängig von materiellen Werten
(wozu ich ein Auto auf jeden Fall zähle), das beschränkt sie
nur in ihrer Freiheit.
Wenn sie ein
Fahrzeug nach Nordamerika verschiffen, dann kommt es darauf an, ob sie
ihr Gefährt beim Ordnungsamt abmelden oder nicht. Im ersten Fall bekommt
ihre Versicherung eine Abmeldebestätigung und bis zum erneuten Anmelden
werden die Versicherungsprämien erst einmal ausgesetzt. Im zweiten
Fall müssen sie ihrer Versicherung glaubhaft machen, dass sie das
Fahrzeug nach Nordamerika verschiffen. Das gelingt ihnen am besten, in
dem sie nach Ablieferung des Fahrzeugs im Hafen eine Kopie des sog. Sea
Waybills der Reederei an die Versicherung weiterleiten. Daran ist in
aller Regel eine Kopie ihres Fahrzeugscheins angeheftet und von den Zollbehörden
abgestempelt. Mit diesen Unterlagen erwirken sie eine Stilllegung ihres
Vertrages. Falls sie mit dieser Vorgehensweise auf Gegenwehr bei ihrer
Kfz-Versicherung stoßen sollten, verweisen sie höflichst auf
die Tatsache, dass sie ihr Fahrzeug (auf welches sich der Vertrag bezieht)
in ein Land exportieren, für welches die Versicherung keine Haftung
mehr übernimmt. Demnach ist auch der Vertrag null und nichtig. Nach
ihrer Ankunft zurück im Heimatland melden sie das Fahrzeug einfach
wieder - ab dem Tag der Abholung ihres Fahrzeugs - an. Das erledigt ihre
Versicherung auch ohne Einreichung besonderer Papiere, doch sie können
zwecks Bestätigung auch wieder den Sea Waybill mit Stempel
der amerikanischen Zollbehörden beilegen.
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Lebensversicherung
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Die Beiträge
zu einer Lebensversicherung müssen während ihrer Abwesenheit
in aller Regel weitergezahlt werden. Sie können die Beiträge
natürlich auch stunden bzw. ganz aussetzen, was aber immer zu beträchtlichen
Nachteilen für sie führt. Auch die Kündigung ihres Vertrages
ist in den meisten Fällen möglich. Doch auch das kann ich ihnen
keinesfalls empfehlen. Wenn ihnen die Beiträge während ihrer
Reise zu hoch sind, versuchen sie mit ihrer Versicherung auf jeden Fall
einen geringeren Monatsbeitrag während dieser Zeit zu vereinbaren.
Den Rest könnten sie u.U. stunden und mit Erhalt der Lohnsteuerrückzahlung
ggf. ausgleichen. Lassen sie sich auf jeden Fall genauestens errechnen,
welchen finanziellen Nachteil sie durch die Stundung oder den Aussatz der
Beiträge haben und machen sie sich (leider) auf merkliche Einbußen
gefasst. Reden sie auf jeden Fall mit einem Angestellten ihrer Versicherung,
vielleicht gibt es auch noch eine individuelle Lösung für sie.
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Nachsendeantrag
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Etwas, was
sie keinesfalls vergessen sollten, ist der Nachsendeantrag der gelben Post.
Formulare dafür bekommen sie in jeder Postfiliale und in Schreibwarenläden.
Der Nachsendeantrag hat 6 Monate Gültigkeitsdauer und kann zum Ende
dieser Dauer noch mal um weitere 6 Monate verlängert werden (das kann
für sie ein Freund übernehmen). Mittlerweile können sie
den Antrag auch schon Online stellen (siehe unten). Sie brauchen sich dafür
nur einmal anzumelden und schon "geht die Post ab". Doch erwarten sie nicht
zuviel von dieser Aktion. Nach wie vor müssen sie damit rechnen, dass
sie noch genügend Brief- und Werbesendungen an die alte Adresse geschickt
bekommen. Wenn ihr Nachmieter - oder wer immer jetzt die Post in ihrer
alten Wohnung entgegennimmt - die Briefe nicht mit dem Zusatz "Unbekannt
verzogen" wieder einwirft, dann wird er noch lange Post von ihnen im Briefkasten
liegen haben. Den wichtigsten Unternehmen und Partnern sollten sie eine
persönliche Nachricht übermitteln. Im Zeitalter der elektronischen
Post per e-Mail ist das auch gar nicht mehr so aufwendig. Dennoch wollen
viele Unternehmen vor der Adressänderung eine Unterschrift von ihnen
haben, die ihren Umzug bestätigt.
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Abmelden
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Vergessen
sie nicht, all ihre Verpflichtungen zu prüfen. Dienstleistungen und
Mitgliedschaften, die sie während ihrer Abwesenheit nicht nutzen können,
sollten sie selbstverständilich kündigen bzw. abmelden. Dazu
gehört zum Beispiel die Gebühreneinzugszentrale
GEZ (50656 Köln). Aber auch ihr Telefonanschluss,
diverse Versicherungen, z.B. Hausrats-,
Haftpflicht-, Diebstahl-,
Fahradversicherung usw. Am besten, sie gehen komplett ihre Akten durch
und ermitteln die Notwendigkeit jeder einzelnen Versicherung. Falls eine
Gesellschaft ihnen kein Kündigungsrecht einräumt, kontrollieren
sie genauestens die Versicherungsbedingungen. Meistens entfällt der
Versicherungsschutz automatisch (Haftungsausschluss), wenn die versicherten
Gegenstände nicht mehr existieren oder sich die versicherte Person
außerhalb des Geltungsbereichs befindet. Wenn sie nach Nordamerika
reisen, gilt das für die meisten Versicherungsverträge. Denken
sie auch daran, dass ihre Reisezusatzkrankenversicherung keine Kosten übernimmt,
wenn sie sich länger als sechs Wochen im Ausland aufhalten. Also können
sie diese gleich mit kündigen.
Mitgliedschaften
bei Vereinen und Gewerkschaften nutzen ihnen im Ausland auch nicht viel.
Wenn ihnen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation besonders
viel wert ist, reden sie mit den Verantwortlichen über einen geringeren
Beitragssatz während ihres Auslandsaufenthalts. Wundern sie sich nicht.
Gewerkschaften können meist nur zum Quartalsende mit einer dreimonatigen
Frist gekündigt werden. Das rechtfertigen sie meistens mit dem enormen
Verwaltungsaufwand?!
Auch Internetanschlüsse
(T-online / AOL) lassen sich problemlos kündigen und nach ihrer Rückkehr
wieder neu aktivieren. Da sie wahrscheinlich für ihre heißgeliebte
e-Mail Adresse einen sogenannten Aliasanamen eingerichtet haben, können
sie (wenn es nicht gerade die ultimative Erstidee war z.B.: supermann@t-online.de
oder Thomas@aol.com) nach ihrer Rückkehr den gleichen Aliasnamen wieder
einrichten. Am besten ist es eh, wenn sie bei einem kostenlosen e-Mail
Provider (z.B. web oder gmx) eine Mailfach besitzen.
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